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   LSG Nordrhein-Westfalen, 27.07.2012 - L 12 AS 1262/12 B   

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https://dejure.org/2012,18954
LSG Nordrhein-Westfalen, 27.07.2012 - L 12 AS 1262/12 B (https://dejure.org/2012,18954)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 27.07.2012 - L 12 AS 1262/12 B (https://dejure.org/2012,18954)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 27. Juli 2012 - L 12 AS 1262/12 B (https://dejure.org/2012,18954)
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Wird zitiert von ... (4)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.01.2014 - L 9 SO 532/13

    Sozialhilferecht; Übernahme von Schulden für Strom und Miete aus der

    Es kann hier dahingestellt bleiben, ob deshalb der Erlass einer Regelungsanordnung in Fällen, in denen die Verwaltung Ermessen hat, grundsätzlich nur bei einer Ermessensreduzierung auf Null in Betracht kommt (vgl. z.B. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 27.07.2012 - L 12 AS 1262/12 B -, juris Rn. 10) und in allen weiteren Fällen ausgeschlossen ist oder ob das Gericht die Behörde gleichwohl wegen des Gebotes effektiven Rechtsschutzes in eng begrenzten Ausnahmefällen zu einem bestimmten Verhalten verpflichten darf (vgl. zum Streitstand Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 10. Aufl. 2012, § 86 b Rn. 30a).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.03.2013 - L 2 AS 377/13
    Es kann hier dahingestellt bleiben ob der Erlass einer Regelungsanordnung in Fällen, in denen die Verwaltung Ermessen hat, grundsätzlich nur bei einer Ermessensreduzierung auf Null in Betracht kommt (vgl. z.B. LSG NRW Beschluss vom 27.07.2012 - L 12 AS 1262/12 B juris Rn. 10) und in allen weiteren Fällen ausgeschlossen ist oder ob das Gericht die Behörde gleichwohl wegen des Gebotes effektiven Rechtsschutzes in eng begrenzten Ausnahmefällen zu einem bestimmten Verhalten verpflichten darf (vgl. zum Streitstand Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, Kommentar zum SGG, 10. Aufl. 2012, § 86 b Rn. 30a).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.10.2014 - L 15 AS 261/14
    Ist die beantragte Leistung - wie vorliegend - eine Ermessensleistung, so kommt im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes der Erlass einer positiven Anordnung regelmäßig nur in Betracht, wenn eine Ermessensreduktion auf Null vorliegt (vgl. Landessozialgericht [LSG] Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 27.07.2012 - L 12 AS 1262/12 B).
  • LSG Baden-Württemberg, 09.06.2015 - L 9 AS 2018/15
    Es kann hier dahingestellt bleiben, ob der Erlass einer Regelungsanordnung in Fällen, in denen die Verwaltung wie hier Ermessen hat, grundsätzlich nur bei einer Ermessensreduzierung auf Null in Betracht kommt (vgl. z.B. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27.07.2012, L 12 AS 1262/12 B, Juris; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 24.07.2013, L 9 AS 2885/13 ER-B, Sozialgerichtsbarkeit.de) und in allen weiteren Fällen ausgeschlossen ist oder ob das Gericht die Behörde gleichwohl wegen des Gebotes effektiven Rechtsschutzes in eng begrenzten Ausnahmefällen zu einem bestimmten Verhalten verpflichten darf (vgl. zum Streitstand Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, Kommentar zum SGG, 11. Aufl. 2014, § 86 b Rn. 30a).
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